Bitte beachten:
Voraussetzungen:
-abgeschlossener Lehrgang Truppmann Teil 1
-abgeschlossener Lehrgang Truppmann Teil 2
-körperliche Voraussetzung zum Arbeiten mit dem Rettungssatz schwer
Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass durch Ihre Gemeinde Technik für die prakt. Ausbildung bereitgestellt wird!
Informationen:
Die Einladung zum Lehrgang ist dem Ausbilder zu Beginn des Lehrgangs vorzulegen.
Die Lehrgangsunterlagen sind zum Lehrgang mitzubringen!
Einsatzkleidung:
Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
Persönliche Schutzkl. gemäß Anlage 3 Sächs FwVO
Helm mit Gesichtsschutz und Schutzbrille