Lehrgang Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2
Voraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppmann nach FwDV 2 Teil 1“
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Sprechfunker nach FwDV 2“
- Nachgewiesene Tauglichkeitsuntersuchung G 26/3
- vollendetes 18.Lebensjahr
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene durchgeführt.
Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 25 Unterrichtseinheiten. Der Abschluss des Lehrgangs
findet nach erfolgreicher Theoretischer Prüfung auf einer Atemschutzübungsanlage statt.
Die vollständigen Ausbildungsunterlagen und Geräte bzw. PSA sind von der jeweiligen entsendenden Gemeinde zur Verfügung zu stellen und mitzubringen. Die Unterlagen werden mit Teilnahmebestätigung per E-Mail versendet. Ein Atemschutznachweisheft ist mitzubringen.
Anzugsordnung:
Am 1.Unterrichtstag in Tagesdienstkleidung oder leichte TH-Bekleidung (Weißbereich geeignet)
Ab 2. Unterrichtstag in PSA 12 nach DGUV Information 205-014
- Feuerwehr-Schutzbekleidung
- Feuerwehrhelm
- Feuerwehrschutzhandschuhe
- Feuerwehrschutzschuhwerk
- Feuerwehrhaltegurt nach DIN
- Einsatzbereites Atemschutzgerät
- Einsatzbereite Atemschutzmaske
- Bei Brillenträgern muss die Atemschutzmaske mit entsprechender Maskenbrille ausgestattet sein
WICHTIG! Die Absage einer bereits bestätigten Anmeldung / Teilnahme muss unverzüglich erfolgen, um den Lehrgangsplatz neu vergeben zu können!
Hinweise zum Lehrgangsort „Feuerwache Delitzsch“:
- Das Parken für Lehrgangsteilnehmer ist ausschließlich außerhalb des Feuerwehrgeländes erlaubt
- Für die Versorgung mit ausreichenden Getränken ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich