Lehrgang Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme
- min. Alter 18 Jahre
- Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
- Gültige G 26.3 Untersuchung
Anzugsordnung (je teilnehmender Kamerad)
1. Lehrgangstag: Feuerwehr-Dienstkleidung oder Tagesdienstuniform, Feuerwehrschutzstiefel
2. u. 3. Lehrgangstag: Feuerwehr-Dienstkleidung oder Tagesdienstuniform,
Vollständige PSA für Brandeinsatz, Atemschutzgerät und Vollmaske der entsendenden Feuerwehr
Weitere Hinweise zum Lehrgang
- Haare bzw. ein Bart im Bereich der Dichtlinien oder Dichtflächen von Atemanschlüssen ist nicht zulässig. Der
Lehrgang wird für den betreffenden Teilnehmer abgebrochen. Eine Meldung an das Landratsamt erfolgt.
- Es sind die freigegebenen Ausbildungsunterlagen unter dem Reiter [Dateien] in Papierform und zu allen
Lehrgangstagen mitzubringen
- Kopie der gültigen G 26.3 Untersuchung (Nachweis ist für die Atemschutzübungsstrecke in Torgau)
- Benötigtes Schreibzeug
- Verpflegung für Ausbildungstage
- Es besteht die Möglichkeit nach dem Einsatz unter Atemschutz am Ausbildungsstandort in Torgau zu duschen.
Telefon Ausbilder: 03423 652204 (Mo.-Do. 7 Uhr-16 Uhr und Fr. 7 Uhr-12 Uhr)