Lehrgang BOS-Sprechfunker gemäß FwDV 2
Voraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1
- vollendetes 16. Lebensjahr (Ausgabe Urkunde ab 18)
Der Lehrgang „BOS-Sprechfunker nach FwDV 2“ ist die weitergehende Qualifizierung der
Feuerwehranghörigen nach der erfolgreich abgeschlossenen Truppmannausbildung Teil 1.
Er muss vor der Teilnahme an dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein!
Ziel der Sprechfunk-Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mittels digitaler
Sprechfunkgeräte im Feuerwehrdienst.
Die einheitliche Ausbildung im Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (BRK) hat zum Ziel, dass alle Sprechfunker die Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bedienen können.
Die Teilnehmer sollen nach bestandener Prüfung innerhalb der Behörden im BRK-Bereich Sprechfunknachrichten übermitteln und mit deren Einheiten und Einrichtungen zusammenarbeiten können. Es ist daher zwingend erforderlich, dass alle Einsatzkräfte des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes die Ausbildung um BOS-Sprechfunker absolvieren.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene durchgeführt.
Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 16 Unterrichtseinheiten.
Die Ausbildungsunterlagen sind von der jeweiligen entsendenden Gemeinde zur Verfügung zu stellen und mitzubringen. Die Unterlagen werden mit Teilnahmebestätigung per E-Mail versendet.
Anzugsordnung: Tagesdienstkleidung
WICHTIG! Die Absage einer bereits bestätigten Anmeldung / Teilnahme muss unverzüglich erfolgen, um den Lehrgangsplatz neu vergeben zu können!